Die Preise gelten für max. 2 Personen inklusive Heizung, Handtücher und WLAN.

Das Extrazimmer, für max. 1 zusätzliche Person, wird jeweils zur Hälfte dazu berechnet.

                  Wir bitten von Anfragen mit weniger als 2 Nächten abzusehen.

 

       1 - 2 Nächte      je 60,- €         plus Endreinigung einmalig 40,- €

       ab 3 Nächte      je 50,- €         plus Endreinigung einmalig 40,- €

 

Es gelten die aktuellen "Allgemeine Mietbedingungen", welche Sie mit Ihrer jeweiligen Buchungsbestätigung akzeptieren.

Allgemeine Mietbedingungen:

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn eine Rückbestätigung vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegeben maximalen Personenzahl belegt werden.

 2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Heizung, Wasser, Strom) enthalten.

Der Mieter ist verpflichtet die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten.

Insofern verpflichtet sich der Mieter zur Einhaltung folgender Regeln:

· Bei geöffneten Fenstern sind die Heizkörperthermostate herunterzustellen

· Nachts sind die Heizkörperthermostate herunterzustellen

· Bei Verlassen der Wohnung sind Licht und Elektrogeräte auszuschalten

und alle Fenster und Türen zu schließen (Wichtig: Balkontür)

· Mindestens 1 mal täglich ist eine Stoßlüftung durchzuführen

 3. Kaution

-/-

 4. Mietdauer / Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14:00 Uhr, oder Absprache, zur Verfügung.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an der Ankunft folgende Tag dem Vermieter oder der Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt im besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Spülen des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

 5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

 

Rücktritt innerhalb 30 Kalendertage vor Mietbeginn                             :               100% Mietpreis inkl. Nebenkosten

Rücktritt nach unterschriebener Rückbestätigung                              :               50% Mietpreis inkl. Nebenkosten

 6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 7. Aufhebung des Vertrags durch außergewöhnliche Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Vertragsverpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.

In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, flüssiges oder heißes Fett und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.

Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

 

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. weitere Kontaktpersonen über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

Die Ferienwohnung darf nicht zur Zwischenlagerung größerer Teile, wie z.B. fremde Einrichtungsteile,

Pakete oder Geräte benutzt werden.

 

Täglich ist die vermietete Ferienwohnung durch kurzzeitiges, aber intensives Öffnen der Fenster zu lüften. Insbesondere nach oder während des Kochens, Öffnen der Spülmaschine nach Spülvorgang und nach dem Duschen sind Dämpfe und Gerüche durch Lüften zu beseitigen.

9. Gebäudesicherheit

Der Mieter ist verpflichtet bei Verlassen des Gebäudes und der umgrenzenden Anlage alle Türen und Fenster sicher zu verschließen.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Balkontür der Ferienwohnung, alle Fenster und die Haustür verschlossen sind. Bei Benutzung der Gartentür (z.B. Gartennutzung, Müllentsorgung) ist auch diese immer verschlossen zu halten.

Elektrogeräte sind nur unter Aufsicht zu verwenden. Dazu gehören alle Küchengeräte, wie z.B. Herd, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Mixer usw. wie auch TV/Radio oder Waschmaschine und Fön (etc.). Besondere Aufsichtspflicht besteht für Akku's / Batterien für E.-Bike's, Pedelec's und E.-Scooter jeglicher Art sowie Laptops und Pad's.

Offenes Feuer (z.B. Kerzen) in den gemieteten Räumen und auf dem Balkon ist strikt untersagt.

Aus Gründen der Gebäude- und Personensicherheit und Nichtbeachten der Mieterpflichten ist es dem Vermieter gestattet die Ferienwohnung jederzeit zu betreten um die störenden Umstände zu beheben. 

Der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels oder Alarmanlagenchip macht einen Ersatz der Schliessanlage und Anpassung der Alarmanlage notwendig und wird dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.

Es dürfen keine Änderungen oder Manipulationen, durch den Mieter, an der Gebäude.-, Elektro.- und Sanitärtechnik vorgenommen werden.

 10. Rauchverbot

 Das Rauchen im Haus, in den gemieteten Räumen und auf dem Balkon ist strikt untersagt.

Das Rauchverbot gilt auch für E.-Zigaretten aller Art.

 11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

 12. Tierhaltung

Tierhaltung jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden, auch durch mitgebrachte Tiere von Begleitpersonen.

 13. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

14. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.